1.) Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Flörsheimer Ponyhof und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
2.) Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
Die Dauer der Unterrichtseinheiten richtet sich nach dem jeweils gebuchten Unterrichtsmodell und beträgt zwischen 20 und 60 Minuten. Je nach Modell umfasst die Unterrichtszeit auch das Vorbereiten und die Versorgung des Pferdes vor und nach der Einheit. In anderen Modellen sind diese Tätigkeiten nicht Bestandteil der Unterrichtszeit; die Reitschüler sind in diesem Fall verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts am Hof zu erscheinen und ihr Pferd selbstständig vorzubereiten sowie nach der Einheit zu versorgen.
Für den Unterricht stehen die Reithalle, der Reitplatz und das Ausreitgelände zur Verfügung.
3.) Risiko und Haftung
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
a. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
b. Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
c. Hinweise
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
d. Helmpflicht
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden.
e. Weitere Ausrüstung der Reiter
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
f. Auskunftspflicht
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 90 kg
4.) Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Die Reitschüler laden vorab ein Guthaben auf, von dem die jeweils gebuchten Reitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstigen Veranstaltungen abgebucht werden. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn ausreichendes Guthaben auf dem Kundenkonto vorhanden ist.
Eingezahltes Guthaben ist personengebunden, nicht auf Dritte übertragbar und wird nicht ausgezahlt. Das Guthaben verfällt 12 Monate nach Kauf, sofern es nicht genutzt wurde.
Die Abbuchung erfolgt automatisch nach der bestätigten Teilnahme. Nicht wahrgenommene oder zu spät abgesagte Termine werden gemäß den geltenden Stornobedingungen ebenfalls vom Guthaben abgezogen.
5.) Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, wird ein Ersatztermin oder eine Gutschrift auf das Kundenkonto gewährt.
Fällt der Unterricht aufgrund höherer Gewalt aus (z. B. extreme Wetterbedingungen, Unfälle, behördliche Anordnungen), entfällt die Verpflichtung zur Leistung.
Unterrichtstermine, die aus Gründen im Verantwortungsbereich des Reitschülers nicht wahrgenommen werden, gelten als erbracht und werden berechnet.“
6.) Buchung und Absage von Reitstunden
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Wird ein Stammplatz mehrfach hintereinander ohne triftigen Grund nicht wahrgenommen oder kurzfristig storniert, behält sich der Betrieb vor, diesen Platz anderweitig zu vergeben.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
7.) Beendigung eines Stammplatzes
Mit der Anmeldung erhält der Reitschüler einen festen wöchentlichen Termin (Stammplatz). Es besteht kein Abonnementverhältnis.
Der Stammplatz kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich (per E-Mail oder in Papierform) gekündigt werden.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird der Stammplatz freigegeben und kann neu vergeben werden.
Bereits aufgeladenes Guthaben bleibt als Wert bestehen und kann für andere Angebote des Betriebes genutzt werden; eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
8.) Ausschluss vom Unterricht
Der Betrieb behält sich vor, Reitschüler vom Unterricht ganz oder teilweise auszuschließen, wenn deren Verhalten die Sicherheit von Mensch oder Tier gefährdet oder wenn wiederholt gegen Anweisungen der Reitlehrer oder gegen die Stall- und Sicherheitsregeln verstoßen wird.
Ein Ausschluss vom Unterricht berechtigt nicht zur Rückerstattung oder Gutschrift bereits abgebuchter oder gebuchter Stunden.
9.) Tierwohl und Unterrichtsgestaltung
Die Zuteilung der Pferde erfolgt ausschließlich durch den Betrieb. Ein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Pferdes besteht nicht.
Aus Gründen des Tierwohls kann der Betrieb jederzeit ein anderes Pferd zuteilen oder eine geplante Unterrichtsform ändern.
Bei gesundheitlichen Einschränkungen der Pferde oder aus Sicherheitsgründen entscheidet der zuständige Reitlehrer über die Durchführbarkeit, Dauer und Art des Unterrichts.
Kann ein Pferd aus Gründen des Tierwohls oder aus Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden, besteht kein Anspruch auf Unterricht mit genau diesem Pferd.
10.) Hausrecht
Der Betrieb übt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Der Betrieb ist berechtigt, Personen, die gegen Anweisungen, Sicherheitsregeln oder die Stallordnung verstoßen oder sich gegenüber Menschen oder Tieren unangemessen verhalten, des Geländes zu verweisen.
Ein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift besteht in diesen Fällen nicht.
11.) Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Regeln müssen schriftlich festgehalten werden.
Wenn eine Regel ungültig ist, bleiben alle anderen weiterhin gültig. Anstelle der ungültigen Regel gilt dann automatisch eine passende, die dem ursprünglichen Sinn entspricht.
Für Streitigkeiten ist – soweit erlaubt – der Sitz des Betriebs zuständig.